Erziehung zur Freiheit.

Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik in Remscheid.

Der Verein dient satzungsgemäß der Förderung eines freien Schul- und Bildungswesens auf Grundlage der Menschenkunde Rudolf Steiners.

Mitglieder des Vereins sind vor allem die Eltern, aber auch Freunde der Schule, die mittels ihrer Zuwendungen/Beiträge die Voraussetzungen für die Erreichung der Ziele des Vereins schaffen. Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung sowie der Vorstand, der aus mindestens drei Mitgliedern besteht.

Unsere Aufgaben und Förderungen im Einzelnen

Der Verein verfolgt mit seinem Zielen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung vom 1. 1. 1977. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

PAUSE

Förderung von Kindergärten

Der Waldorfschulverein Renscheid fördert seit 2020 den Kindergarten Zwergenbande in Hückeswagen, in dem er als Investor Gelände und Räumlichkeiten zu leistbaren Konditionen bereitgestellt hat.

 www.zwergenbande-hueckeswagen.de

Gleiches gilt seit 2009 für die Kindertagesstätte Zaunkönig in Remscheid-Bergisch-Born.

 www.kita-zaunkoenig.de 

Förderung der Waldorfschule in Remscheid

Eltern und Lehrer tragen die Rudolf-Steiner-Schule Remscheid gemeinsam mit dem Ziel, Kindern hier in einem sich selbst verwaltenden Schulorganismus die Möglichkeit zur Beschulung und Erziehung auf den Grundlagen der Waldorfpädagogik zu bieten. Sie tragen gemeinsam die Verantwortung für die Schaffung eines materiellen, seelischen und geistigen Umfeldes, in dem die Schülerinnen und Schüler ihre individuelle Persönlichkeit und zugleich soziale Fähigkeiten entwickeln können. Die Prinzipien der individuellen Freiheit wie auch der sozialen Gerechtigkeit müssen dazu im gesamten Schulorganismus als Leitlinien des menschlichen Miteinanders gelebt werden – so auch in der Beitragsordnung.

Eltern und Lehrer sind damit aber zugleich gefordert als Miteigentümer, Mitunternehmer und Mitgestalter des Unternehmens Schule, seines pädagogischen, sozialen und ökonomischen Lebens.

Den äußeren Rahmen der Finanzierung der Schule bilden die vom Ersatzschulfinanzierungsgesetz (EschFG) vorgegebenen Bedingungen/Bestimmungen. Den inneren Rahmen prägt das gemeinsame Bemühen von Eltern und Lehrern um eine menschengemäße Sozialgestalt der Schule, in der ein faires Miteinander und größtmögliche Gerechtigkeit und Brüderlichkeit im Wirtschaftlichen walten. In diesem Sinne bewältigt die Schulgemeinschaft die folgenden finanziellen Aufgaben:

  1. Die Rudolf-Steiner-Schule Remscheid erhält nur in einem begrenzten Umfang staatliche Finanzierung. So stehen ihr 87% derjenigen Schulbetriebskosten zu, die als vergleichbar mit den von Schulen in staatlicher Trägerschaft gelten, bzw. seit Januar 2006 definierte Kostenpauschalen im Sachkostenbereich (z.B. für Bewirtschaftungskosten, Kosten der Schulverwaltung und des  Schulbetriebs) . Der gesetzlich vorgeschriebene 13%-ige Trägeranteil an den Schulbetriebskosten muss über die Elternhausbeiträge beigebracht werden. Darüber hinaus dienen die Beiträge zur Finanzierung der darüberhinausgehenden besonderen waldorfpädagogischen Angebote der Schule.  Dazu gehören die Personal- und Sachkosten für diejenigen Fächer und Bereiche wie Gartenbau, Handwerken, Eurythmie, Schauspiel, Kunst und Musik, die in staatlichen Schulen nicht oder nicht in vergleichbarer Intensität unterrichtet werden. Auch die Praktika der Oberstufe, die Schulverwaltung und die notwendigen Betreuungsangebote nach dem Unterricht erfordern eine Finanzierung über die staatlichen Zuschussanteile hinaus.
  2. Die Schulgemeinschaft finanziert diejenigen Bau- und Instandhaltungskosten, für die keine oder nur eine sehr begrenzte staatliche Refinanzierung gewährt wird.
  3. Da der Staat keine Zuschüsse zur Finanzierung der Aus- und Weiterbildung der Waldorflehrer gewährt, müssen diese von den im Bund der Waldorfschulen zusammengefassten Schulvereinen getragen werden.
  4. Auch die Finanzierung von (besonderen) schulischen Projekten, Veranstaltungen, Festen, Workshops und der Öffentlichkeitsarbeit fällt in der Regel in den Bereich der Elternhausbeiträge.

  www.waldorfschule-remscheid.de

Förderung der Lehrerausbildung

Weitere Aufgabe des Vereins ist die Beschaffung von Spendenmitteln für die Aufgaben der Erziehung und Bildung des Bundes der Freien Waldorfschulen e. V., Stuttgart, insbesondere für die Finanzierung der Lehrerausbildung für Waldorfschulen.

 

Spenden und Unterstützung

Wir freuen uns über Spenden und andere Unterstützung unserer Arbeit. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit unserem Vorstand auf:
  elternvorstand(at)waldorfschule-remscheid(dot)de 

Unser Spendenkonto lautet:
IBAN:
BIC:
Bank für Sozialwirtschaft